Verhütungsmittelzuschuss
Ab sofort zahlt die Schwangerschaftsberatungsstelle des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V. Zuschüsse für Verhütungsmittel der Stadt Oldenburg an berechtigte Personen aus.
Ansprechpartnerin
Renate Böhme
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Tel.: 0441 92179-52
Mail: sskb@lv-oldenburg.drk.de
Maria-von-Jever-Straße 2
26125 Oldenburg
Die Stadt Oldenburg unterstützt mit dem Verhütungsmittelzuschuss die Kosten für unterschiedliche Verhütungsmittel (zum Beispiel die Pille, Minipille, Hormonspirale oder auch die Dreimonatsspritze und Verhütungspflaster) mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 150,00 Euro.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Einen Zuschuss können Bezieherinnen und Bezieher von
- Bürgergeld (SGB II)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII)
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Wohngeld (WoGG)
erhalten, die mindestens 22 Jahre alt sind und ihren ersten Wohnsitz in Oldenburg haben. Bei Frauen bis zum 22. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Oldenburg.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei uns und beantragen Sie Ihren Zuschuss auf Verhütungsmittel.