Informationsveranstaltung zur Aufgabenwahrnehmung AAB
Am 26. Oktober 2024 fand in den Räumlichkeiten des DRK-Landesverbandes Oldenburg e.V. in Zusammenarbeit der DRK-Landesverbände Bremen, Niedersachsen und Oldenburg eine Informationsveranstaltung zur Aufgabenwahrnehmung AAB (InfoAAB) statt.
In dieser Veranstaltung haben die Lehr- und Leitungskräfte der Personenauskunft, die im Konfliktfall gemäß den geltenden Rahmenregelungen der Bereitschaften für die Mitwirkung im übergeordneten Aufgabenbereich Suchdienst, AAB und Personenauskunft als Unterstützung für die hauptamtlichen Strukturen herangezogen werden können, die wichtigsten Informationen über das Mandat sowie die mit der Wahrnehmung eines AAB verbundenen Aufgaben erhalten. Die Teilnehmenden sollen so dazu befähigt werden, die Inhalte an die in der Personenauskunft tätigen Personen in ihrem DRK-Kreisverband weiter zu vermitteln. Die Veranstaltung war mit 35 Personen sehr gut besucht. Teilgenommen haben Lehr- und Leitungskräfte der Personenauskunft (PASt), Kräfte aus den Bereitschaften und anderes Personal aus insgesamt 22 Kreisverbänden sowie vom Amtlichen Auskunftsbüro der Suchdienstleitstelle im Generalsekretariat Gerald Kaufhold. Die Informationsveranstaltung wurde von den Suchdienst-Leitungen der drei Landesverbände durchgeführt.
Hintergrund:
Im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts mit Beteiligung Deutschlands ist die Bundesregierung nach Genfer Abkommen verpflichtet, ein Amtliches Auskunftsbüro (AAB) einzurichten, um dafür Sorge zu tragen, dass bestimmte Personengruppen wie Kriegsgefangene oder Zivilinternierte der gegnerischen Partei zu ihrem Schutz registriert werden und Nachlässe von verstorbenen Inhaftierten an deren Familien übergeben werden. Die Aufgabe zur Einrichtung eines AAB im Konfliktfall wurde dem DRK-Suchdienst übertragen, der in Friedenszeiten für die Planung und Vorbereitung eines AAB zuständig ist. Mit DRK-Präsidiumsbeschluss vom 25. April 2022 und DRK-Präsidialratsbeschluss vom 21. Juni 2022 haben sowohl das neue „Konzept Amtliches Auskunftsbüro“ als auch die „Rahmenregelungen der Bereitschaften zur Mitwirkung im übergeordneten Aufgabenbereich Suchdienst, AAB und Personenauskunft“ verbandsweite Gültigkeit erlangt.