Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
Die Verbreitung der Kenntnisse der Genfer Rotkreuz-Abkommen und der Zusatzprotokolle über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte zählt zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DRK. Gestützt auf die Grundsätze des Roten Kreuzes sind in den DRK-Mitgliedsverbänden Konventionsbeauftragte tätig. Sie unterrichten die Mitglieder des Roten Kreuzes und die Zivilbevölkerung über das Humanitäre Völkerrecht. Ihre Ansprechpartner sind unter anderem Ärzte, Krankenpflege- und medizinisch-technisches-Personal, Richter, Staatsanwälte, Verwaltungs- und Polizeibeamte sowie junge Juristen, die noch in der Ausbildung stehen.
Auf Bundesebene finden alljährlich Zusammenkünfte dieser Beauftragten, auf Landes- und Kreisebene, regelmäßig Kurse statt. Wichtige Impulse für die Verbreitungsarbeit innerhalb des DRK ergeben sich aus der Kooperation mit dem Institut für Friedenssicherungsrecht und humanitäres Völkerrecht der Ruhr-Universität Bochum. Die Verbreitung der Kenntnis der Genfer Rotkreuz-Abkommen wird auch bei der Ausbildung innerhalb der Rotkreuzgemeinschaften besonders behandelt. Ebenfalls leistet das Jugendrotkreuz seinen Beitrag im schulischen und außerschulischen Bereich.