Humanitäres Völkerrecht
Alle Staaten, die die vier Genfer Abkommen vom 12. August 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben, sind die Verpflichtung eingegangen, diese als geltendes internationales Recht zu achten und anzuwenden.
Ihre Aufgabe ist es, die zum Schutz der Menschen und ihrer Würde erlassenen Bestimmungen in und nach bewaffneten Konflikten einzuhalten und zu befolgen. Gleichzeitig achten sie darauf, dass auch die anderen Staaten diese Normen nicht verletzen. Die Unterzeichnerstaaten und ihre Bürger sind verpflichtet, Berichte und Darstellungen über Grausamkeiten, Menschenverachtung, Inhumanität oder Verletzungen der Genfer Abkommen in bewaffneten Auseinandersetzungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern den Opfern -unabhängig davon, auf welcher Seite die Grausamkeiten begangen worden sind -die nötige Hilfe zu geben.
Im Rahmen des Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) hat die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unmittelbare Hilfeleistungsmöglichkeiten und -rechte. Damit Not, Leid, Leiden und Hilfsbedürftigkeit als Folgen von bewaffneten Konflikten auf rechtlich korrekte und wirksame Weise begegnet werden kann, hat das Deutsche Rote Kreuz die Verpflichtung zur Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts im §2 seiner Satzung festgeschrieben. Bestätigt wird diese als "Verbreitungsarbeit" bezeichnete Aufgabe in § 2 des DRK-Gesetzes (DRKG).
Humanitäre Hilfe und humanitäres Engagement fragen nicht nach Schuld und prangern nicht an. Das Leiden eines verwundeten Soldaten ist genauso zu lindern wie die seelische Pein eines Kriegsgefangenen, der seinen Angehörigen ein Lebenszeichen geben möchte, oder die Angst eines Kindes, das in den Kriegswirren von den Angehörigen getrennt wurde und nun der Hilfe bei der Suche nach Eltern und Geschwistern bedarf.
Bewaffnete Konflikte nehmen immer mehr zu. Damit freiwillige Helfer den betroffenen Menschen mit menschlicher, unparteilicher, neutraler und unabhängiger Hilfe und Zuwendung zur Seite stehen können, müssen sie lernen, was sie tun dürfen und was nicht und wie sie den Opfern helfen können. Das trifft u. a. auch zu, wenn es um die Würde von Kriegsgefangenen geht. Deshalb soll die Verbreitungsarbeit noch intensiver gestaltet werden. Nach Ansicht des Landeskonventionsbeauftragten gibt es viele Gelegenheiten, bereits Kinder und Jugendliche mit den Möglichkeiten und Grundsätzen der humanitären Hilfe in bewaffneten Konflikten vertraut zu machen, beispielsweise in Schulen, Vereinen und Verbänden. Wir müssen sie nur nutzen. Gute Erfahrungen dazu gibt es u. a. im Jugendrotkreuz des Landesverbandes. Aber auch Erwachsene sollten im Beruf und in der Freizeit Humanität und humanitäres Handeln lernen und leben, um Not, Leid und Leiden unterschiedslos und ohne Ansehen der Person zu lindern.
„Verbreitungsarbeit heißt für uns, auf einen Notfall vorbereitet zu sein, bevor er eintritt. Das ist deshalb so wichtig, weil wir als Menschen und als Mitglieder der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung leider nicht die politische Macht besitzen, bewaffnete Konflikte verhindern. Wir haben aber die moralische, menschliche und ethische Macht, zu helfen. Dies sollten wir uns und allen anderen Menschen immer wieder vor Augen führen", so der Konventionsbeauftragte des DRK Landesverbandes Oldenburg.